Allgemeine Geschäftsbedingungen der directshop24 nachstehend mit Progrex Handels AG bezeichnet:
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der directshop24 bzw. Progrex Handels AG (nachfolgend Lieferantin) und dem Kunden in Bezug auf sämtliche zwischen den Parteien im Online-Shop der Lieferantin, abrufbar unter directshop24. Die AGB bilden einen integrierenden und ergänzenden Bestandteil. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.
1.2 Die AGB gelten in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.
1.3 Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder von Dritten finden keine Anwendung.
2. Preise
Die angegebenen Preise sind Netto-Preise inklusive MwSt.
und bei elektronischen Gütern: der Recyclinggebühr Swico (vorgezogene Entsorgungsgebühr) in Schweizer Franken. Die Preise verstehen sich ab Lager der Progrex Handels AG und deren Lieferanten. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Versandkosten werden nach Aufwand belastet.
3. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager der Progrex Handels AG oder deren Lieferanten.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, ist aber transportversichert.
Transportschäden müssen sofort der Post oder Spedition gemeldet werden, damit die Ansprüche geltend gemacht werden können.
Die Lieferantin weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Artikel bzw. Produkte durch ihre Lieferanten oder Hersteller steht.
Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze geliefert. Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten. Insbesondere bei Nach- bzw. Ergänzungsbestellungen sind Abweichungen ohne anderweitige schriftliche Zusage der Lieferantin unvermeidlich. Vorbehalten sind ausserdem nicht korrekte Angaben/Darstellungen aufgrund technischer Mängel an der technischen Infrastruktur. Modelländerungen jederzeit vorbehalten insbesondere sämtliche qualitativ notwendigen Verbesserungen, welche die Sicherheit und Qualität der Produkte tangieren.
Jeglicher Irrtum in Beschreibung und Abbildung bleibt vorbehalten.
Der Kunde hat die Produkte umgehend nach deren Erhalt sorgfältig auf allfällige Mängel zu prüfen. Allfällige Reklamationen sind der Lieferantin unverzüglich, spätestens innert 3 Tagen seit Erhalt der Produkte, schriftlich und detailliert per Einschreiben oder via Webtool mitzuteilen (Mängel sind zwingend mittels Fotos festzuhalten). Unterlässt der Kunde eine solche Rüge, gelten die gelieferten Produkte – unter Vorbehalt allenfalls verdeckter Mängel – als mängelfrei und genehmigt.
4. Teillieferungen
Die Firma Progrex Handels AG bemüht sich, wenn möglich, die ganze Bestellung in einer Lieferung auszuliefern. Der Käufer erklärt sich bereit, auch Teillieferungen anzunehmen
5. Lieferfristen
Nichteinhaltungen der Lieferfristen durch die Firma Progrex Handels AG berechtigen den Käufer nur dann zum Rücktritt, wenn die Lieferung auch nach Ablauf einer schriftlich angesetzten Frist von 30 Tagen nicht erfolgt ist. AUSNAHME: Bei Spezialanfertigungen und Spezialbestellungen kann nicht mehr vom Kaufvertrag zurückgetreten werden.
In keinem Fall begründen Lieferverzögerungen Schadenersatzansprüche.
Verspätete Lieferungen berechtigen den Kunden erst nach Ansetzung einer 2-maligen Nachfrist von mindestens 12 Wochen zum schriftlichen Rücktritt vom Vertrag.
Die Haftung der Lieferantin für durch Verspätung verursachte Kosten wird ausgeschlossen. Verspätete Lieferungen bis 12 Wochen berechtigen den Kunden nicht zu einem Rabatt.
6. Warenprüfung
a) Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen an den Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Massgebend ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Reklamationen mehr bearbeitet. Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
b) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.
c) Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden.
7. Rücknahme und Umtausch
Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Rückgaberecht. Von einem normalen Kaufvertrag können Käuferinnen und Käufer also in der Regel nicht zurücktreten. Es kann vorkommen, dass ein bestelltes Produkt nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Wenn Sie den Artikel retournieren möchten, bitten wir Sie, einen RMA-Auftrag anzufordern (RMA= Return Merchandise Authorisation). Ist die Ware noch ungeöffnet und die Originalverpackung unbeschädigt, kann sie innerhalb einer Frist von 3 Tagen gegen Gutschrift zurückgenommen werden, sofern sich das Produkt noch im Verkauf befindet. Die Prüfung zur Rücknahme erfolgt ohne jegliche Gewähr unsererseits zur Anerkennung einer Rücknahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Produkte, die wir speziell für Sie bestellt haben (sortimentseigene und -fremde Besorgungsartikel), die nicht in einwandfreiem Zustand sind oder nicht mit komplettem Lieferumfang retourniert werden eine beschädigte Verpackung oder Gebrauchsspuren aufweisen, nur gegen Bearbeitungspauschalen oder aber gar nicht zurücknehmen können.
Beim Rückgaberecht unterscheiden wir je nach Zustand des Artikels drei Vorgehensweisen
1) Uneingeschränktes Rückgaberecht
2) Bedingtes Rückgaberecht
a) Rückgabe mit Bearbeitungspauschale
b) Rückgabe nach individueller Prüfung
3) Kein Rückgaberecht
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1) Uneingeschränktes Rückgaberecht
Eine Rückgabe zur Gutschrift zum aktuellen Tagespreis (maximal der Kaufpreis) ist nur möglich, wenn
- die Originalverpackung ungeöffnet ist.
- die Originalverpackung nicht beschriftet/beklebt wurde (unbeschädigter Zustand).
- der Kauf des Artikels maximal 3 Tage zurückliegt (es gilt das Datum des Poststempels)
2) Bedingtes Rückgaberecht
a) Rückgabe mit Bearbeitungspauschale
Eine Rückgabe zur Gutschrift bei Abzug einer Bearbeitungspauschale ist möglich, wenn
- die Originalverpackung geöffnet, aber gänzlich unbeschädigt vorhanden ist.
- der Artikel ungebraucht ist und keine Gebrauchsspuren aufweist.
- das Betriebssystem nicht registriert/installiert wurde.
- das mitgelieferte Zubehör vollständig vorhanden ist.
- der Kauf des Artikels maximal 3 Tage zurückliegt (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Bearbeitungspauschale bei dieser Form der Rückgabe beträgt mindestens 30% des aktuellen Tagespreises (maximal des Kaufpreises/mindestens CHF 25.00) und wird von der Gutschrift abgezogen.
b) Rückgabe nach individueller Prüfung
Eine Rückgabe zur Gutschrift ist nach individueller Prüfung und Abzug einer Bearbeitungspauschale möglich, wenn
- die Originalverpackung vorhanden ist.
- der Artikel Gebrauchsspuren aufweist.
- das mitgelieferte Zubehör vollständig vorhanden ist.
Die individuelle Prüfung erfolgt durch unser Service-Center. Eine Rücknahme kann nicht garantiert werden, auch wenn Sie im Retouren-Prozess eine RMA-Nummer erhalten haben. Die Bearbeitungspauschale nach individueller Prüfung beträgt mindestens 50% des aktuellen Tagespreises (maximal des Kaufpreises). Über die Möglichkeit zur Rückgabe und die konkrete Höhe der von der Gutschrift abzuziehenden Pauschale kann erst nach erfolgter Prüfung entschieden werden.
Zusätzlich wird eine Wiederherstellungspauschale von CHF 100.00 von der Gutschrift abgezogen, wenn bei PCs, Notebooks und Tablets das Betriebssystem bereits installiert wurde.
Hinweis: Die Bearbeitungspauschale dient zur Kostendeckung im Rücknahmeprozess. Als Börsenartikel gekennzeichnet, mit einer genauen Beschreibung des Zustands und zu reduzierten Preisen bieten wir geöffnete, gebrauchte Produkte erneut in unserem Onlineshop an.
3) Kein Rückgaberecht
Eine Rückgabe und Gutschrift ist nicht möglich, wenn
- die Originalverpackung fehlt.
- Zubehör fehlt.
- Verbrauchsmaterial geöffnet ist (Tinte, Toner, Filter oder ähnliches Produkt).
- hygienische Gründe bei Produkten wie Matratzen, Kopfhörern, Rasierern, Zahnbürsten, Epilierern oder ähnlichem dies nicht zulassen (Ausnahme: ungeöffnet, in kompletter Originalverpackung).
- Artikel für die Zubereitung und/oder Aufbewahrung von Nahrungsmitteln vorgesehen sind (Ausnahme: ungeöffnet, in kompletter Originalverpackung).
- es sich um einen Kindersitz handel (Ausnahme: ungeöffnet, in kompletter Originalverpackung).
- Software geöffnet wurde (Siegel gebrochen).
- Lizenz(en) registriert wurde(n).
- es sich um Artikel handelt, die vom Kunden registriert wurden.
- es sich um Nahrungsmittel handelt.
- bei Kleidern die Originaletiketten entfernt wurden.
- Kleider Gebrauchsspuren aufweisen (Geruch, Flecken etc.).
8. ZahlungIm Shop und Lager akzeptieren wir folgende Zahlungs-Modi: Bar-Zahlung, PayPal WIR-Zahlung auf dem Warenwert. Die Mehrwertsteuer und der Versand sind in CHF zu entrichten.
Die Lieferung erfolgt im Online-Versandshop grundsätzlich nur gegen Vorauszahlung. Per Rechnung nur bei bestehenden Kunden und nach Absprache. Der gesamte Rechnungsbetrag ist ohne jegliche Abzüge, Skonti, Rabatte usw. innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und werden dem Käufer sämtliche Folgekosten sowie ein Verzugszins von 5% verrechnet. Ein allfälliger Zahlungsverzug bei einer vereinbarten WIR- Zahlung CHW wird bei nicht fristgerechter Zahlung in bar CHF fällig. Verspätete WIR- Zahlungen CHW werden zurückgewiesen und in bar CHF fällig.
9. HaftungFür Schäden, die durch unsachgemässe Installation und durch unsachgemässen Gebrauch entstehen, lehnt die Firma Progrex Handels jegliche Haftung ab.
10. GarantieDie Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten, sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden.
Die Gewährleistung der Progrex Handels AG für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der Progrex Handels AG und dem Hersteller/Lieferanten.
Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der Progrex Handels AG schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör
e) natürliche Abnutzung
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung
g) Modifikation oder Reparaturversuche
h) äussere Einflüsse (insbesondere Wasser- und Sturzschäden), höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der Progrex Handels AG noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Garantieleistungen, sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Käufer muss für den Transport und die damit verbundenen Kosten an unsere Domiziladresse aufkommen. Die Gefahr der Versendung und deren Nachweis liegen in beiden Fällen beim Käufer.
Garantie-Ansprüche sind unmittelbar in unseren Verkaufslokalen zu melden und können nur gegen Vorweisung der entsprechenden Rechnung und Artikel geltend gemacht werden.
Bei ungerechtfertigten Garantieanmeldungen sind sämtliche Unkosten an Progrex Handels AG zu vergüten.
Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten muss abgelehnt werden.
In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der Progrex Handels AG bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
10.1 Matratzen – GarantieMatratzen: Während 1 Jahr ab Fabrikationsdatum gewähren wir eine Voll-Garantie auf allen berechtigten Material- und Produktefehlern. Ab dem 2. Jahr gewähren wir eine pro-rata-Garantie auf den Matratzenkern. Der Garantieanspruch reduziert sich pro Jahr ab Fabrikationsdatum (pro-rata-Garantie auf 10 Jahre) um 10%. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, die Nutzungsdauer einer Matratze nicht länger als 7 – 10 Jahre hinauszustrecken. Matratzen werden im Gebrauch etwas weicher, deshalb fallen normale Festigkeitsabweichungen nicht unter Garantie.
Nicht unter Garantie fallen Mängel, die auf einen schlechten, mangelhaften oder unpassenden Einlegerahmen oder Unterlage zurückzuführen sind. Qualitätsmatratzen haben z.T. dicke Naturpolsterauflagen, welche in den ersten Monaten durch Gebrauch etwas zusammengedrückt werden. Dadurch können sich leichte Falten im Stoff bilden, was aber durchaus normal ist und keinen Anlass zur Beanstandung geben kann.
Matratzen haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch. Sie brauchen sich deshalb keine Sorgen zu machen, denn dieser Geruch ist in jeder Beziehung harmlos und verflüchtigt sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit.
Nicht unter Garantie-Ansprüche fallen: normale Abnützung, Folgen unsachgemässer Behandlung und Gebrauch (z.B. Nichteinhaltung der maximalen Gewichtsbelastung), Transportschäden oder andere Beschädigungen (z.B. Risse, Flecken im Matratzenstoff, abgerissene Handgriffe, defekte Reissverschlüsse).
Ebenfalls nicht unter Garantie fallen Transport-, Verpackungs- und Montagekosten, welche separat verrechnet werden.
11. Datenschutz, Urheberrechte und PatentrechtDie Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von Progrex Handels AG gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.
Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen. Der Kunde ist für die Sicherung sämtlicher Daten selbst verantwortlich falls eine Hardware-Garantieanspruch vorliegt. Für sämtliche Verluste von Daten übernimmt die Progrex Handels kein gewähr.
Jede weitere Haftung in kausalem Zusammenhang mit unseren Produkten muss abgelehnt werden.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Auf dieser Seite verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.
12. EigentumsvorbehaltDie von der Progrex Handels AG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von Progrex Handels AG, bis die Progrex Handels AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die Progrex Handels AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss ZGB Art. 715 im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Progrex Handels AG sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der Progrex Handels AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
13. GerichtsstandDer Gerichtsstand für sämtliche Rechtsbeziehungen ist der Sitz der Firma Progrex Handels AG. Zur Anwendung gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht.
14. Salvatorische KlauselSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieses Vertrages soll eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende wirksame Bestimmung treten.